Es bestehe ausserdem eine Verpflichtung der Lehrkräfte, den Schülerinnen und Schüler die Kriterien ihrer Leistungsbeurteilung vorgängig deutlich zu machen. Die Lehrpersonen seien gemäss Reglement zur Führung einer Lernerfolgskontrolle und zur Wahrnehmung der selektierenden Verantwortung verpflichtet.