In seiner Stellungnahme an das Gericht vom 19. Dezember 2023 führt der Beschwerdegegner 2 dagegen aus, gemäss (der Stellungnahme beigelegtem) Reglement des yyy.___schulrates zur Leistungsbeurteilung hätten die Schülerinnen und Schüler das Recht über die Art, die Gewichtung und die mögliche Anzahl der vorgesehenen Prüfungen und andere Leistungsbeurteilungen sowie die angewendeten Beurteilungskriterien informiert zu werden. Es bestehe ausserdem eine Verpflichtung der Lehrkräfte, den Schülerinnen und Schüler die Kriterien ihrer Leistungsbeurteilung vorgängig deutlich zu machen.