6 welches der Beschwerdeführer als unzulässiges Reglement bezeichnet, legalisieren wollen. Die Kritik geht dahin, dass der Beschwerdegegner 2 schulrechtlich gar nicht befugt sei (eigene) Reglemente zu erlassen. In seiner Stellungnahme an das Gericht vom 19. Dezember 2023 führt der Beschwerdegegner 2 dagegen aus, gemäss (der Stellungnahme beigelegtem)