Mit Eingabe vom 6. Dezember 2023 erhob A.____ (fortan: Beschwerdeführer) gegen die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft vom 27. November 2023 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Uri (Strafprozessuale Beschwerdeinstanz). Er beantragt die Aufhebung der Verfügung und die Aufforderung an die Staatsanwaltschaft, eine Untersuchung an die Hand zu nehmen. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird – soweit erforderlich – in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. C.