«7.1 Die Entschädigung der amtlichen Verteidigung des Verurteilten bzw. teilweise Freigesprochenen, RA A.____, wird aufgrund der eingereichten Kostennote vom 27. Juni 2023 richterlich auf CHF 6'672.80 festgesetzt und geht – vorbehältlich von Art. 135 Abs. 4 StPO – zulasten des Staates.» 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus: CHF 700.00 Gerichtsgebühr CHF 30.00 Barauslagen (pauschal) CHF 730.00 Total, werden der Staatskasse auferlegt. 3. Dem Beschwerdeführer wird aus der Staatskasse eine Entschädigung von CHF 1'600.00 ausgerichtet. 4. Eröffnung