12 2023 weist einen Zeitaufwand von 7.8333 Stunden (entspricht 7 Stunden und 50 Minuten) bei einem Stundenansatz von CHF 250.00 aus. Dies ergibt einen geltend gemachten Entschädigungsanspruch von CHF 1'958.30 (exklusive Mehrwertsteuer) bzw. CHF 2'109.10 (inklusive Mehrwertsteuer). In Beschwerdeverfahren vor der Beschwerdeinstanz des Obergerichts beträgt die Anwaltsentschädigung 500 bis 3 500 Franken (Art. 31 Abs. 2 GGebR). Die vorliegende Angelegenheit war unterdurchschnittlich komplex (vgl. E. 10.1 hievor).