10.1 Die Gerichtsgebühr (inklusive Schreibgebühren) beträgt gestützt auf das seit 1. Oktober 2022 in Kraft stehende GGebR in einer Angelegenheit mittlerer Komplexität in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht praxisgemäss CHF 850.00. Aufgrund der vorliegend unterdurchschnittlichen Komplexität ist eine reduzierte Gerichtsgebühr von CHF 700.00 festzusetzen. Die Gerichtsgebühr ist zuzüglich Barauslagen (pauschal; Art. 25 Abs. 2 GGebR) der Staatskasse aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1, Art. 424 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 27 Abs. 2 lit. a Gerichtsgebührenverordnung und Art. 18 Abs. 1 GGebR).