7.1 Gemäss Angaben der Staatsanwaltschaft wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl vom 7. Oktober 2022 zu einer Geldstrafe und einer Busse wegen verschiedener SVG-Delikte verurteilt. Der Verurteilung ging eine Korrespondenz zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Beschwerdeführer als amtlichem Verteidiger in der Strafuntersuchung wegen versuchter schwerer Körperverletzung voraus. Konkret ging es darum, den Vorfall mit der Körperverletzung von den Vorwürfen wegen SVG-Delikten zwecks Verfahrensvereinfachung abzutrennen.