9 den notwendigen und angemessenen Aufwand auf Seiten der Verteidigung entsprechend erhöhte. Auch der Interessenwert für den Beschuldigten war mit Bezug auf diesen Tatvorwurf erhöht, drohte ihm doch bei einer Verurteilung nicht nur eine höhere Strafe, sondern insbesondere auch eine obligatorische Landesverweisung (vgl. Art. 66a Abs. 1 lit.