Nach Vorbemerkungen und Ausführungen zur an der Hauptverhandlung vorgenommenen Einvernahme des Beschuldigten folgt mit Bezugnahme auf die in der Untersuchung erfolgten Einvernahmen eine relativ ausführliche Schilderung des Tathergangs sowie eine rechtliche Würdigung aus Sicht der Verteidigung. Anschliessend werden Ausführungen zur Sanktion, d.h. zur Strafe und zur Landesverweisung und hier insbesondere zum Vorliegen eines Härtefalls gemacht, bevor das Plädoyer mit Ausführungen zu den Zivilforderungen der Privatkläger und zu den Kosten- und Entschädigungsfolgen endet.