Zudem habe dem Beschuldigten aufgrund des Vorwurfs der versuchten schweren Körperverletzung die obligatorische Landesverweisung gedroht. Die detaillierte (und auch notwendige) Durchsicht sämtlicher Aussagen und mithin das Aufzeigen von Widersprüchen, die Erstellung des Sachverhalts, Subsumtion unter die verschiedenen Tatbestände, das Aufzeigen einer guten Prognose, die Zivilforderungen und nicht zuletzt die drohende Landesverweisung könnten schlicht nicht in neun Stunden erfolgen. Zudem sei im geltend gemachten Zeitaufwand auch das Aktenstudium eingerechnet gewesen.