Aufgrund einer von der Staatsanwaltschaft des Kantons Uri (fortan: Beschwerdegegnerin / Staatsanwaltschaft) erhobenen Berufung gegen das Urteil LGS 22 13 vom 29. Juni 2023 war das Beschwerdeverfahren zwischenzeitlich sistiert. Am 8. November 2023 teilte das Berufungsgericht – das Obergericht des Kantons Uri (Strafrechtliche Abteilung) – der Beschwerdeinstanz mit, dass zufolge Rückzugs der Berufung über die Abschreibung des Berufungsverfahrens verfügt werde.