Am 19. Oktober 2022 erhob die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri beim Landgericht Uri, Strafrechtliche Abteilung, Altdorf, Anklage gegen A.A. wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfacher einfacher Körperverletzung und mehrfacher Sachbeschädigung. Am 29. Juni 2023 urteilte das Landgericht Uri, Strafrechtliche Abteilung, in der Sache LGS 22 13 betreffend A.A. Es sprach den Beschuldigten vom Vorwurf der versuchten schweren Köperverletzung frei und verurteilte ihn wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten bedingt und einer Verbindungsbusse von CHF 7'800.00.