1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Sache an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, damit sie über die von der Polizei sichergestellten Gegenstände entscheidet. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit auf sie eingetreten wird. 2. Die Verfahrenskosten, bestehend aus: CHF 850.00 Gerichtsgebühr CHF 30.00 Barauslagen (pauschal) CHF 880.00 Total,