8.1 Die Gerichtsgebühr (inklusive Schreibgebühren) beträgt gestützt auf das seit 1. Oktober 2022 in Kraft stehende Reglement über die Gebühren und Entschädigungen vor Gerichtsbehörden (Gerichtsgebührenreglement [GGebR, RB 2.3232]) in einer Angelegenheit mittlerer Komplexität in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht – wie vorliegend – praxisgemäss CHF 850.00. Die Gerichtsgebühr zuzüglich Barauslagen (pauschal; Art. 25 Abs. 2 GGebR) ist dem Beschwerdeführer im Umfang seines Unterliegens, d.h. zur Hälfte, aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1, Art. 424 Abs. 1 StPO i.V.m. Art. 27 Abs. 2 lit.