4.3 Eine Sichtung des Kaufvertrages, gemäss welchem Autos «ab Platz» gekauft würden, ergibt, dass darauf drei VW T4 und sechs Toyota Starlet gelistet sind. Unter Berücksichtigung des Autokaufes «ab Platz» und dem chaotisch und stressig anmutenden Verkaufsvorgang (vgl. E. 3.4 f. hievor et passim in den Untersuchungsakten) erscheint die Aussage des Beschwerdegegners 2 glaubhaft, er habe entsprechend der auf dem Platz angetroffenen Menge an Fahrzeugen (worunter sich offenbar drei VW T4 und drei Toyota Starlet befanden) angenommen, diese seien vom Vertrag / der Auflistung umfasst.