Er wolle aber die ca. 15 Autos, die der Beschwerdeführer noch habe, bevor er die vier herausrücke. Er wolle seine Fahrzeuge, welche ihm nach Vertrag zustehen würden und gebe die Fahrzeuge zurück, die nicht Teil des Vertrages seien (Rapport der Kantonspolizei Uri vom 8. Februar 2023, BG-act. 1/2/2 S. 7). 4.