mit den Ausweisen sowie einen Kartonsack mit Fahrzeugschlüsseln übergeben hatte. Die Ausweise und Schlüssel seien anhand des Vertrags versucht worden auszusortieren, welche definitiv verkauft wurden und welche definitiv nicht. Danach seien die Schlüssel und Ausweise zurückgegeben worden, welche man definitiv habe zuordnen können. Diejenigen, welche nicht hätten definiert werden können, seien durch die Polizei sichergestellt worden. Gemäss eigenen Aussagen des Beschwerdegegners 2 seien die vermissten Autos bei ihm. Er sei auch bereit, sie dem Beschwerdeführer auszuhändigen. Er wolle aber die ca. 15 Autos, die der Beschwerdeführer noch habe, bevor er die vier herausrücke.