3.5 Der vermittelnde Garagist sagte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 24. September 2022 (BG-act. 2/2) aus, dass er den Kontakt zwischen dem Beschwerdeführer und dem Beschwerdegegner 2 hergestellt habe, weil der Beschwerdeführer habe Fahrzeuge verkaufen wollen. Sie hätten an einem ersten Termin zusammen die Autos auf dem betreffenden Platz angeschaut, alle die so einen Kleber des Betreibungsamtes darauf gehabt hätten. Dann hätten sie die Preise abgemacht. Im Nachhinein, nach der Bezahlung, habe der Beschwerdeführer gesagt, es seien Fahrzeuge eines anderen Platzes erworben worden.