3.4 In der polizeilichen Einvernahme vom 5. Oktober 2022 im Rahmen des Strafverfahrens gegen den Beschwerdeführer wegen falscher Anschuldigung sagte der Beschwerdeführer aus (BG-act. 2/4), dass 13 Fahrzeuge gemäss Auflistung/Kaufvertrag auf einem anderen Platz gewesen seien. 5 Autos würden sich noch auf dem Platz, auf welchem sich das Geschäft abspielte, befinden. Somit seien 18 Fahrzeuge