Es sei ein Missverständnis gewesen, weil der Beschwerdeführer nur Autos auf dem betreffenden Platz gezeigt habe. Sie hätten die Chassis-Nr. nicht kontrolliert und seien davon ausgegangen, dass es sich um einen T4 gehandelt habe, welcher auf dem betreffenden Platz gestanden habe, nicht woanders. Angesprochen auf den Umstand, dass drei Fahrzeuge (VW T4, Toyota Starlet 1999, Toyota