Entgegen der Staatsanwaltschaft sei der Tatverdacht gegeben und es sei ein Strafverfahren gegen den Beschwerdegegner 2 zu eröffnen. Damit legt der Beschwerdeführer hinreichend sachlich, konkret und mit Bezugnahme auf die angefochtene Einstellungsverfügung seinen Rechtsstandpunkt bzw. seine Argumente im Zusammenhang mit dem beanzeigten Tatvorwurf der Entwendung von Autos bzw. von deren Schlüsseln und Ausweisen dar.