1.3.2 Der Beschwerdeführer ist Laie. In seiner Beschwerdeeingabe legt er dar, der Beschwerdegegner 2 sei in das Büro eingedrungen und habe Ausweise und Schlüssel genommen. Er sei dann weggefahren, ohne dass er, der Beschwerdeführer, dies gewusst oder gewollt habe. Der Beschwerdegegner 2 habe selber zugegeben Material, Schlüssel und Ausweise entwendet zu haben. Es gebe einen Widerspruch in den Aussagen und Schriften. Immer noch würden Autoschlüssel und Ausweise, die der Beschwerdegegner 2 mitgenommen habe, fehlen. Entgegen der Staatsanwaltschaft sei der Tatverdacht gegeben und es sei ein Strafverfahren gegen den Beschwerdegegner 2 zu eröffnen.