Am 3. Oktober 2023 reichte der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft ein ausgefülltes Formular «unentgeltliche Rechtspflege» des Kantons Nidwalden ein. Die Staatsanwaltschaft leitete das Formular an die Beschwerdeinstanz weiter. Diese teilte mit verfahrensleitender Verfügung vom 4. Oktober 2023 mit, dass das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das rubrizierte Beschwerdeverfahren entgegengenommen worden sei. E. Der Beschwerdeführer konnte am 16. April 2024 im Gerichtsgebäude die Akten einsehen. Erwägungen: 1.