Er, B.____, sei davon ausgegangen, dass die Fahrzeuge ab Platz gekauft würden. A.____ habe nie erwähnt, dass es sich nicht um die Autos gehandelt habe, die auf dem Platz gewesen seien. Es sei nichts gestohlen worden. Es sei ein Missverständnis gewesen, weil A.____ nur Autos auf dem betreffenden Platz gezeigt habe. Sie hätten die Chassis-Nr. nicht kontrolliert und seien davon ausgegangen, dass es sich um einen T4 gehandelt habe, welcher auf dem betreffenden Platz gestanden habe, nicht woanders. Die Kantonspolizei Uri rapportierte am 8. Februar 2023 zu den Ermittlungen (BG-act. 1/2/1 und 1/2/2).