Es seien ein VW T4 Gelb/Schwarz 1998, ein Toyota Starlet 1999 und ein Toyota Starlet 1997 dunkelgrün entwendet worden. Auf Frage, wie er sich erklären könne, dass B.____ als Käufer davon ausgegangen sei, dass die drei Fahrzeuge im Kaufvertrag enthalten gewesen seien, gab A.____ an, dass er sich das nicht erklären könne. In der polizeilichen Einvernahme vom 30. September 2022 (BG-act. 2/3), gab B.____ an, es sei ein grosser Parkplatz gewesen. A.____ habe erklärt, dass alle Fahrzeuge mit gelben nummerierten Kleber zu verkaufen seien. Er, B.____, sei davon ausgegangen, dass die Fahrzeuge ab Platz gekauft würden.