3. 3.1 Vorliegend wurde der Beschwerdeführer am 2. März 2021 von der Polizei angehalten, nachdem dieser die Fahrweise des Beschwerdeführers (Schwenker) aufgefallen war. Anlässlich der anschliessenden Kontrolle auf einem Parkplatz in Flüelen konnten beim Beschwerdeführer durch die Polizei erweiterte Pupillen und gerötete Augen festgestellt werden. Der Beschwerdeführer habe sich zudem während der Kontrolle nervös verhalten und anfangs sehr gesprächig gezeigt. Deshalb sei dem Beschwerdeführer mitgeteilt worden, dass ein Drogenschnelltest durchgeführt werde. Der Beschwerdeführer habe sich geweigert, den Drogenschnelltest durchführen zu lassen.