Hans Maurer, a.a.O., Rz. 3 zu Art. 91 SVG). Das schnelle Fahren auf einem E-Bike unter mutmasslichem Einfluss von die Fahrfähigkeit beeinträchtigenden Substanzen auf einer verkehrsmässig bedeutsamen Strasse kann im Übrigen nicht als völlig bedenken- und gefahrlos bezeichnet werden. Es ist bekannt, dass E-Bike-Fahrer im Vergleich zu Velofahrern häufiger und vor allem schwerer verunfallen (vergleiche Bode/Scholz/Zemp, SUVA Medical, Verletzungsmuster nach eBike-Unfällen und deren sozio-ökonomische Auswirkungen in der Schweiz: Eine Pilot-studie, abrufbar: https://www.suva.ch/de-CH/material/Dokumentationen/medical-2020-04-ebike zuletzt besucht: 24.08.2021).