104 N. 10). Solche Rollenwechsel gehen letztlich zurück auf das Staatsanwaltsmodell II, auf welchem die StPO basiert und wonach die Staatsanwaltschaft die Leiterin des eingliedrigen Vorverfahrens ist, also dem polizeilichen Ermittlungsverfahren vorsteht, die Untersuchung führt, die Anklage erhebt und diese vor den Gerichten vertritt. Damit soll die Effizienz in der Strafverfolgung gesteigert werden (Botschaft zur Vereinheitlichung des Strafprozessrechts vom 21.12.2005, BBl 2006 1085, 1105).