Volatilität von Kryptowährungen wird vereinfachend auf den investierten Betrag abgestellt) aus dem Drogenhandel stammen und insoweit als noch vorhandene Vermögenswerte der Einziehung unterstünden, ergäbe sich immer noch ein Fehlbetrag von CHF 128‘900.00. Legt man der Beurteilung diese konservative Schätzung zugrunde, fällt eine Ersatzforderung des Staates zum gegenwärtigen Zeitpunkt mindestens in diesem Umfang in Betracht. Mindestens bis zu diesem Betrag dürfen somit Vermögenswerte des Beschwerdeführers – auch legale – mit Beschlag belegt werden (zur Verhältnismässigkeitsprüfung unten E. 6a f.).