A. hievor) beläuft sich nach glaubhaften Angaben der Beschwerdegegnerin auf rund CHF 250‘000.00. Der Beschwerdeführer soll eigenen Angaben zufolge zudem „45 Tonnen in Cryptowährung“ haben, welche vermutlich aus dem Drogenhandel stammen (vergleiche Übersetzungsprotokoll zur Abhörung vom 25.08.2018, Beilage zum Protokoll der delegierten Einvernahme der beschuldigten Person vom 12.03.2019). Es ist Gegenstand der laufenden Untersuchung, in welcher Höhe effektiv Betäubungsmittelerlöse anfielen. Gestützt auf die erwähnten Untersuchungsergebnisse besteht aber der Verdacht, dass der Beschwerdeführer sehr erhebliche Erlöse, nämlich Beträge im sechsstelligen Bereich, erzielte.