Es sei einzig gesagt worden, dass die nächste Einvernahme für den 2. Mai 2019 vorgesehen sei, damit sich die Verteidigung melde. Am Folgetag, dem 1. Mai 2019, habe schliesslich die Verteidigung telefonisch mitgeteilt, dass sie an der Einvernahme vom 2. Mai 2019 nicht teilnehmen könne, sie jedoch eine Vertretung schicken würde. Die Staatsanwaltschaft habe nochmals betont, dass die Verteidigung nur zugelassen werde, wenn der Beschuldigte (der Beschwerdeführer) mit dieser Form der Gewährung des rechtlichen Gehörs einverstanden sei.