Da die Verteidigung sich habe mit der Klientschaft besprechen wollen, sei vereinbart worden, dass sich die Verteidigung danach erneut melde. Im Verlaufe des Tages (des 30. Aprils) habe jedoch die Kanzlei der Verteidigung telefonisch um Bekanntgabe der Einvernahmetermine angefragt. Diesem offensichtlichen Versuch, an Einvernahmen teilnehmen zu können, obwohl die Staatsanwaltschaft das Teilnahmerecht ausgeschlossen habe, sei widersprochen worden. Es sei einzig gesagt worden, dass die nächste Einvernahme für den 2. Mai 2019 vorgesehen sei, damit sich die Verteidigung melde.