4. a) Im konkreten Fall wurde die verurteilte Person von der Kantonspolizei Uri am 8. Dezember 2013 zusammen mit einem Freund in flagranti beim Sprayen von Graffitis erwischt. Aufgrund der Aussagen der verurteilten Person aber auch des mitbeteiligten Freundes sowie den Bildern im sichergestellten Mobiltelefon musste sich für die Polizei ein Verdacht auf weitere Sachbeschädigungen unter anderem begangen durch die verurteilte Person ergeben, wie auch die Vorinstanz nachvollziehbar ausführt (E. 2a hievor).