Die Bedeutung des Strafbefehls habe er erst erfasst, als er die Verfügung des Strassenverkehrsamts Graubünden, womit der Entzug des Führerausweises für vier Monate angeordnet wurde, bekommen habe. G ersuchte um Wiederherstellung der versäumten Einsprachefrist und erhob gleichzeitig Einsprache. Aus den Erwägungen: