Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Uri, Altdorf, vom 7. Februar 2018 wurde G, der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Nichtbeherrschen des Fahrzeugs für schuldig befunden und mit einer Busse von Fr. 200.-- bestraft. Mit Schreiben vom 17. April 2018 teilte G der Staatsanwaltschaft mit, dass er den Strafbefehl frühestens am 8. Februar 2018 erhalten habe. Aus sprachlichen Gründen sei er nicht in der Lage gewesen, gegen den Strafbefehl fristgerecht Einsprache zu erheben. Die Bedeutung des Strafbefehls habe er erst erfasst, als er die Verfügung des Strassenverkehrsamts Graubünden, womit der Entzug des Führerausweises für vier Monate angeordnet wurde, bekommen habe.