Strafprozessordnung. Art. 385 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 417 StPO. Form der Beschwerde. Auflage der Kosten des Beschwerdeverfahrens an einen Rechtsanwalt. Bei Rechtsanwälten kommt eine Nachfrist zur Verbesserung einer formmangelhaften Beschwerde regelmässig nur bei Versehen oder unverschuldetem Hindernis in Frage. Der Rechtsanwalt des Beschwerdeführers reichte eine klar formmangelhafte Beschwerde ein. Eine Nachfrist war nicht anzusetzen. Nichteintreten auf die Beschwerde. Ungeachtet des Verfahrensausgangs können die Verfahrenskosten der verfahrensbeteiligten Person auferlegt werden, die sie verursacht hat.