Sicherheitshaft ist ultima ratio. An ihrer Stelle sind aufgrund des Verhältnismässigkeitsprinzips und des Grundsatzes der Subsidiarität mildere Massnahmen wie zum Beispiel die Anordnung einer Ausweis- und Schriftensperre, das Verbot die Schweiz zu verlassen oder die Auflage sich regelmässig bei einer Amtsstelle zu melden, zu treffen. In concreto: Die Wahrscheinlichkeit einer Flucht ist unter Berücksichtigung der gesamten konkreten Verhältnisse, wozu auch familiäre und soziale Bindungen gehören, nicht gross genug, dass sich damit eine Inhaftierung rechtfertigen lässt. Die Schwere der drohenden Strafe, genügt dabei für sich allein nicht, um den Haftgrund (Flucht) zu bejahen.