Entgegen der Auffassung der Beschwerdegegnerin liegt hier eine Beschwerde vor. Diese erfolgte überdies, in Anbetracht dessen, dass der Beschwerdeführer Laie und nicht deutscher Muttersprache ist, formgerecht. Ob die erhobenen Rügen begründet sind, ist keine Frage des Eintretens, sondern der materiellen Beurteilung.