Der Grundsatz von Treu und Glauben verpflichtet Strafbehörden, bei mehrdeutigen prozessrelevanten Erklärungen und Verhaltensweisen die Unklarheit durch Nachfragen zu beseitigen. Im konkreten Fall richtete die beschuldigte Person ihre Einsprache gegen die Verfahrenskosten des Strafbefehls (Strafbefehlsgebühr, Gebühr für die Sachverhaltsabklärung). Die Staatsanwaltschaft machte die beschuldigte Person in der Folge auf die Möglichkeit des Einspracherückzugs aufmerksam und setzte eine Frist für einen allfälligen Rückzug an, verbunden mit dem Hinweis, dass bei unbenutztem Ablauf die Akten dem erstinstanzlichen Gericht überwiesen würden.