Was mit der Sendung zwischen dem 30. September 2015 und 11. November 2015 geschah, konnte nicht rekonstruiert werden. Die Auskunft, dass nach einem Zustellversuch eine Frist von sieben Tagen abgewartet werde, ist allgemeiner Natur und belegt nicht, dass im konkreten Fall ein korrekter Zustellversuch (inklusive Abholungseinladung) erfolgt ist. Zudem ist es offenbar unüblich, dass DHL für die Verteilung von Briefen eingesetzt wird. Wie der Aufkleber von DHL auf das Sendecouvert gelangte, konnte die Deutsche Post jedenfalls nicht erklären, da gemäss ihren Angaben DHL eigentlich nur für den Paket- nicht aber für den Briefversand eingesetzt werde. 5. Die Beschwerde ist begründet.