Über das Schicksal der Sendung zwischen dem 30. September 2015 und dem 11. November 2015 gibt das Sendungsprotokoll keinen Aufschluss. Neben dem Sendungsprotokoll befindet sich in den Akten das Sendecouvert des Strafbefehls (act. 16). Darauf ist ein Aufkleber der DHL Deutschen Post mit dem Titel „Benachrichtigungslabel“ angebracht. Auf dem Aufkleber ist das Datum „05.10.“ vermerkt. Daraus könnte sich schliessen lassen, dass am 5. Oktober 2015 womöglich versucht wurde, die Sendung dem Beschwerdeführer zuzustellen, er aber (wohl) nicht angetroffen werden konnte. Zusätzlich befindet sich auf dem Sendecouvert ein weiterer Aufkleber der Deutschen Post mit dem Titel „Zurück/Retour“.