Insbesondere fehlt damit eine gesicherte Diagnose. Aus den Angaben des Beschwerdeführers wird beispielsweise nicht ersichtlich, ob er nun an einem Ausgebranntsein (ICD-10: Z73.0) oder an einer Neurasthenie (ICD-10: F48.0) gelitten hat. Ersteres, worunter auch das „Burn-out“ subsumiert wird, figuriert im ICD-10 unter dem Titel „Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“. Unter diesem Titel finden sich auch Leiden wie Mangel an Entspannung oder Freizeit (ICD-10: Z73.2), Stress, anderenorts nicht klassifiziert (ICD-10: Z73.3) oder Sozialer Rollenkonflikt, anderenorts nicht klassifiziert (ICD-10: Z73.5).