d) Die Beschwerde ist schriftlich und begründet bei der Beschwerdeinstanz einzureichen (Art. 396 Abs. 1 StPO). Der Beschwerdeführer stellt Anträge und begründet diese. Die Beschwerde erfolgte formgerecht. e) Die angefochtene Einstellungsverfügung wurde dem Beschwerdeführer am 15. Dezember 2015 zugestellt. Die Beschwerde ist am 28. Dezember 2015 beim Obergericht eingegangen, womit die zehntägige Beschwerdefrist nach Art. 322 Abs. 2 i.V.m. Art. 396 Abs. 1 StPO jedenfalls eingehalten wurde. Auf die Beschwerde ist einzutreten.