4. Die Beschwerde erweist sich als begründet. Die Sache ist an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen, damit sie eine Strafuntersuchung eröffnet. Wie es sich im Einzelnen mit dem ebenfalls vorgebrachten Vorwurf des Betrugs verhält, kann bei diesem Ausgang des Verfahrens offen bleiben.