Fakt sei, dass der letzte Abrechnungstermin vom 15. Juni 2009 datiere. Erst fünf Jahre nach der Fälligkeit der letzten Tranche sei in dieser Angelegenheit ein Schreiben erfolgt (Schreiben vom 13.10.2014). Es sei durchaus möglich, dass sich aus den Zahlungen und der Rückbehaltung des Geldes zivilrechtliche Fragen ergeben würden. Ein konkreter Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen bestehe hingegen nicht (angefochtene Verfügung, S. 2 f.).