Bei diesem Liegenschaftsverkauf und im Zusammenhang mit einem nachfolgenden Liegenschaftskauf in Corban, Mervelier und Montsevelier (Kanton Jura) habe der Beschwerdegegner als Vermittler agiert und habe den Geldverkehr bei den Transaktionen vorgenommen. Der Beschwerdegegner habe dabei den grössten Teil des Geldes „eingesackt“ und für sich behalten.