a) Gemäss Anzeige des Beschwerdeführers vom 8. Dezember 2014 beziehungsweise 10. Februar 2015 soll der Beschwerdegegner im Rahmen von landwirtschaftlichen Liegenschaftsvermittlungen betrügerisch gehandelt eventuell eine Veruntreuung begangen haben. Konkret habe der Beschwerdeführer am 25. September 2006 seine Liegenschaft in Schattdorf verkauft. Bei diesem Liegenschaftsverkauf und im Zusammenhang mit einem nachfolgenden Liegenschaftskauf in Corban, Mervelier und Montsevelier (Kanton Jura) habe der Beschwerdegegner als Vermittler agiert und habe den Geldverkehr bei den Transaktionen vorgenommen.