gehen vorerst zulasten der Staatskasse Uri. Die Gerichtskosten werden zusammen mit den übrigen Untersuchungs- und Verfahrenskosten X auferlegt, falls er im Zusammenhang mit dem diesem Haftprüfungsverfahren zugrunde liegenden Strafverfahren einer strafbaren Handlung schuldig erklärt wird. 5. Die Kosten für die amtliche Verteidigung von X im Haftentlassungsverfahren werden mit der Hauptsache (OG S 14 8) abgegolten. 6. Die Rechtsmittelbelehrung ergibt sich aus dem Anhang. 7. Mitteilung an: - Gesuchsteller - Gesuchsgegnerin - Standeskanzlei Uri, Abt. Administration, Passbüro, Rathausplatz 1, 6460 Altdorf (zum Vollzug Dispositiv-Ziff. 3.1)