3.6 X ist es verboten, mit dem unbekannten möglichen Schützen direkt (persönlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail, SMS etc.) oder indirekt (über Drittpersonen) in Kontakt zu treten, sofern er von dessen Identität Kenntnis hat oder erlangt. 3.7 X ist es verboten, sich auf dem Gebiet der Gemeinde (…) aufzuhalten. Dieses Rayonverbot gilt für diejenige Zeit nicht, während der allenfalls Verfahrenshand- - 26 - lungen im Berufungsverfahren OG S 14 8 (wie der angesetzte Augenschein) in (…) stattfinden.